Henning Homann, Sprecher für demokratische Kultur und bürgerschaftliches Engagement der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, und Karl Nolle, Prozessbeobachter für die SPD-Fraktion, erklären:
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Homann: „Demokratisches Engagement braucht keinen Gesinnungs-TÜV.“
Heute fand vor dem Verwaltungsgericht Dresden die erste Verhandlung zur sogenannten Demokratieerklärung statt. Das Gericht entschied, dass die Klausel in der vorgelegten Form rechtswidrig ist. Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert nun rasch politische Konsequenzen.
Homann: „Ich begrüße das Urteil ausdrücklich. Demokratisches Engagement braucht keinen Gesinnungs-TÜV. Bundesfamilienministerin Schröder und Sachsens Innenminister Ulbig müssen umgehend handeln. Der Rechtsstaat kann nicht durch eine rechtswidrige Klausel geschützt werden. Die sogenannte Demokratieklausel hat bereits massiven Schaden unter Sachsens Zivilgesellschaft angerichtet, die sich zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt sah. Diese Gesinnungsschnüffelei muss endlich ein Ende haben – auch beim Landesprogramm ‘Weltoffenes Sachsen‘.